ZUR IMMOSUCHE
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Perspectives

Bestellerprinzip, oder auch Bestsellerprinzip?

FHI
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Voraussichtlich zu Jahreswechsel wird das neue Maklergesetz in Österreich in Kraft treten. Betreffen wird das neue Gesetz nur den Privatkundenbereich, es geht hier also eigentlich um eine Entlastung der Privatkunden.

Als im Frühjahr diesen Jahres die Justizministerin Alma Zadie die Gesetzes vorgestellt hat, ging das grosse Raunen durch die Maklerbranche. In der Bevölkerung hingegen war ein riesen Aufatmen zu spüren, dass diesen Maklern endlich ihre Grundlage entzogen würde, für wenig Leistung viel Geld verlangen zu können. Und damit sind wir mitten in einer von vielen Seiten, mit vielen unterschiedlichen Meinungen, geführten Diskussion. 

Wenn man es emotionalisiert aus der „Volksmeinung“ betrachten würde, könnte man durchaus auch eine gewisse Schadenfreude in Richtung Makler erkennen. „Endlich geht es Ihnen an den Kragen, den Maklern.“ Journalistisch betrachtet ist hier aber klar erkennbar, mit welchen unterschiedlichen Sichtweisen es die Vermittlung von Immobilien in Österreich zu tun hat. Ohne an dieser Stelle einen empirischen Beweis mitzuliefern, kann man wohl getrost sagen, dass das Image des Maklers gleich auf mit Versicherungen und Banken ist, und somit stark regulierte Geschäftsmodelle generell ein Imageproblem haben könnten.

Führenden Immobilien Unternehmen ist das schon längstens bewusst und trotzdem Sie enorm in Transparenz und Professionalität im Bereich der Immobilienvermittlung investiert haben, ist es Ihnen nicht gelungen, das schlechte Image branchenübergreifend zu verbessern. Und auch wenn viele Makler aus Gründen, die im Berufsethos liegen, hoch professionell arbeiten, gelingt es nicht, die Maklerprovision zu positiveren und als leistungsgerecht in die Köpfe der Bevölkerung zu etablieren. 

Die Digitalisierung greift da bereits ein, Vermittlungsportale werben aktiv gegen Vermittlungsprovisionen! 

Warum ist es eigentlich soweit gekommen? Warum hat die Politik reagiert? Ist es weil der Druck aus der Bevölkerung zu gross geworden ist, oder weil Politiker erkannt haben, wenn Sie die „Maklersache“ angehen, werden Sie draus politisches Kapital schlagen? So oder so, offensichtlich gab und gibt es genügend Veränderungspotential genährt von umfassender Unzufriedenheit. Und so schmerzlich es für die Immobilienbranche ist, so ist es doch selbstverschuldet, wenn es der Branche nicht gelungen ist, seit bestehen des Gesetzes ein positives Image zu erzeugen.

Gewinner der Gesetzesänderung werden die Immobilienmakler sein, die schon immer die positiven Imageträger des Maklerberufes waren. Diejenigen, die schon immer „Bestseller“ waren. Denn die Notwendigkeit des professionellen Vermittlers steht ausser Frage.