Gewerbeobjekt unbefristet auf der Mariahilfer Straße***hohe Frequenz***KEIN GASTRO !
Zur unbefristeten Vermietung ab Juli 2023 gelangt ein Top-Geschäftslokal auf der Mariahilfer Straße in einem gepflegten Jahrhundertwendehaus Ecke Stumpergasse. Das Geschäftslokal ist ganztägig schön belichtet und verfügt über eine solide und weitreichende Grundausstattung. Dieser Bereich der Mariahilfer Straße hat auf Grund der Nähe zum Westbahnhof eine sehr hohe Kundenfrequenz und die Öffnungszeiten sind variabel. Es wäre auch möglich, hier eine Gemeinschaftspraxis zu machen, da die Raumanordnung mit Glaswänden ideal ist.
Es gilt ei verbindlicher Kündigungsverzicht seitens des Mieters für 3 Jahre
Auf Be- und Entlüftung sowie Klimaanlage gibt es seitens des Eigentümers keine Garantie auf Funktion oder Wartung, bzw. Ersatz.
KEIN GASTRO MÖGLICH !
Aufteilung:
EG gesamt ca. 190m2: Vorraum, Geschäftsräumlichkeiten, Küche, 2 WC, Abgang in das
UG gesamt ca. 80m2: weitere Geschäftsäumlichkeit und Gewölbekeller, Technikraum, Lüftungszentrale
Ausstattung:
Steinböden, automatische Glastüren, Alarmanlage, Be- und Entlüftung, Klimaanlage, Sicherheitskamera, Glastrennwände (können entfernt werden), CAD-6 Verkabelung, alle Netzanschlüsse für Computer/Internet/Kassensysteme, etc...
Infrastruktur:
In unmittelbarer Nähe befinden sich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, sowie zahlreiche Schulen, Kindergärten und Erwachsenenbildung. Ebenfalls fußläufig erreichbar sind Anbindungen an das öffentliche Verkehrsnetz (13A,14A,5,18,U6).
Alles in allem also ein tolles Geschäftslokal mit hoher Frequenz in bevorzugter Citylage
Für nähere Informationen oder einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen und Unterlagen, die uns vom Eigentümer und/oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr. Es gelten unsere AGB siehe www.fhi.at
Kontakt:
Christian Kremsner
m +43 (0) 699 1074 9339
f +43 (1) 342 222
e ck@fhi.at
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.