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Geschäftslokal/Ordination auf Taborstraße - wird auf Kundenwunsch adaptiert

Objektnummer: 6534
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Vermietet wird eine ca. 75m² Geschäftslokal, welche an den neuen Mieter angepasst, saniert und optimiert wird. Dieses Objekt befindet sich im Erdgeschoss, ist barrierefrei und besteht aus einem großen Raum, welcher mit einer Trennwand in zwei großzügige Räume getrennt werden kann - wie im Plan dargestellt. Weiters befinden sich zwei getrennt begehbare Toiletten in dem Objekt. Das Geschäftslokal ist direkt von der Hauptstraße, sowie auch vom Innenhof begehbar. Das Objekt bietet zusätzlich eine große Auslagenfront welche sich ideal für Werbung eignet.  

Im Gegenzug der Sanierung/Adaptierung wird ein Kündigungsverzicht von mindestens 3-5 Jahren verlangt.

Staffelmiete (HMZ netto): 

1 Jahr:        € 17,00/m2  = € 1.275,00 zzgl. BK + 20% Ust.

2 Jahr :       € 18,50/m2 =  € 1.387,50 zzgl. BK + 20% Ust.

ab 3 Jahr :  € 20,00/m2 =  € 1.500,00 zzgl. BK + 20% Ust.


Aufteilung:

- 1 großer Raum (mögliche Teilung in 2 Räume)

- 2 getrennte Toiletten

- Abstellraum

- großzügiger Auslagenbereich 

Ausstattung: 

wird auf Kundenwunsch saniert/adaptiert

- Boden (Fließen, Parkett oder ähnliches) und Raumaufteilung

- Wasseranschlüsse vorhanden

- klimatisierter Bereich 

- 2 getrennte Toiletten
 

Infrastruktur:

Das Geschäftslokal ist öffentlich sehr gut mit der Buslinie 5B, sowie der Straßenbahnlinie 2 & 5 erreichbar. Die U2-Station "Taborstraße" ist weniger als 300 Meter zu Fuß entfernt. 

Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in unmittelbarer Umgebung verfügbar.

 

Für nähere Informationen oder einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Kontakt:
Nico Kurzweil
m: 
+43 (0) 699 124 50 500
t:   +43 (0) 1 342 222
f:   +43 (0) 1 342 222-11
nk@fhi.at

Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen und Unterlagen, die uns vom Eigentümer und/oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr. Es gelten unsere AGB siehe www.fhi.at

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.