In zentraler Hochfrequenzlage mitten auf der Gumpendorfer Straße, Nähe dem Haus des Meeres wird ein top ausgestattetes Gastronomielokal mit ca. 273,81m2 Gesamtnutzfläche, im Zuge der Ablöse einer Cocktailbar/ Barkeeperschule GmbH, unbefristet vermietet. Diese Bar wurde 2022 komplett modernisiert und wird mit einer aktiven Betriebsanlage übergeben.
Das Lokal besteht aus insgesamt 40 Verabreichungsplätze in Form von Steh- und Sitzplätzen. Highlight dieses Lokals ist das neu adaptierte Lüftungssystem (Lüftung über Straße), die großzügigen Büro-und Lagerflächen inkl. Bar im 1. OG welche seit mehr als einem Jahrzehnt als Schauplatz einer der renommiertesten Cocktailschulen Wiens gilt.
Die Betriebszeiten sind täglich von 17:00 bis 04:00 Uhr. (Anlieferung: Mo.-Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr)
Ablöse der Firma, Inventar inkl. voll ausgestatteter Bar (It. Inventarliste) auf Anfrage.
Aufteilung:
- Große Gastronomiefläche im EG mit Auslagenflächen im Bereich der Gumpendorfer Str.
- offener Raum inkl. Bar mit Sitzmöglichkeiten mit ca. 90,47m2
- Büro/ Barschule, Lagerfläche im 1. OG mit ca. 119,96m2
- Sanitär (WC Damen/Herren) mit ca. 11m2
- 2 Lager (R2+R3) mit ca. 53,61m2
Ausstattung:
- Cocktailbar inkl. Kühlpult und Kassensystem
- Mechanische Be- und Entlüftung für das gesamte Lokal (Zuluft von Straße)
- Klimatisierung mittels Wärmepumpe ( 1.800m3/h)
- Gastherme (28kW)
- Musikanlage mit 4 Boxen (Hintergrundmusik)
Infrastruktur:
Dieses Objekt befindet sich direkt auf der Gumpendorfer Straße, nächst Apollo Kino und Haus des Meeres. Öffentliche Verkerhrsanbindung ist die Buslinie 57A, U-Bahn Station U3 Neubaugasse.
Für nähere Informationen oder einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Kontakt:
Horst Freiberger
t +43 (0) 1 342 222 30
m +43 (0) 664 15 15 989
f +43 (1) 342 222
e hf@fhi.at
Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen und Unterlagen, die uns vom Eigentümer und/oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr.
Es gelten unsere AGB siehe www.fhi.at
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.